Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen

Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren, ist in jedem Fall schriftlich bei der Forensische Praxis Marburg vorzunehmen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Telefax erfolgen. Die Forensische Praxis Marburg bestätigt umgehend die Zulassung. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Forensische Praxis Marburg dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

Zahlungsbedingungen
Bei der Zahlungsart gelten die Regelungen des Anmeldeformulars unter Pkt. „Zahlungsweise“. Der Zahlungstermin wird von der Forensische Praxis Marburg bei Rechnungsstellung, ca. 3-4 Wochen vor Seminarbeginn dem Seminarteilnehmer mitgeteilt. Teilzahlungen sind leider nicht möglich. Die Seminarteilnehmer, die an Prüfungen teilnehmen, haben die jeweilige Prüfungsgebühr direkt an die, die Prüfung durchführende Organisation zu entrichten.

Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung zum Seminar ist in jedem Fall verbindlich. Zur Anmeldung ist das vorgefertigte Anmeldeformular zu verwenden. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher wird frühzeitige Anmeldung dringend empfohlen.

Auslandsseminare
Bei Auslandsseminaren ermächtigt der Seminarteilnehmer durch seine Unterschrift auf dem Seminarbuchungsformular die Forensische Praxis Marburg als Erfüllungsgehilfe, für Ihn die entsprechende Reise in und auf seinen Namen bei einem Reisebüro / Reiseveranstalter zu buchen. Hierdurch wird sichergestellt, dass im Falle der Nichtzahlung des Reisepreises die Forensische Praxis Marburg schadlos gehalten wird. Bei allen Reiseangelegenheiten kommt ausschließlich zwischen den Parteien 1. Reisebüro / Reiseveranstalter sowie 2. Seminarteilnehmer ein Vertrag zustande.

Umbuchung
Bei Umbuchung des Seminartermins ist die Seminargebühr zum ursprünglichen Seminartermin fällig. Der Seminarteilnehmer hat im Gegenzug das Recht der bevorzugten Einbuchung für seinen Umbuchungstermin. Für die Umbuchungskosten etwaiger Hotel-Zimmerreservierungen erhält der Teilnehmer eine gesonderte Rechnung. Verwaltungskosten fallen k e i n e an.

Rücktritt
Bei Lehrgängen/Seminaren kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der Forensische Praxis Marburg mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Forensische Praxis Marburg. Bei fristgerechtem Rücktritt mit mehr als 14 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Verwaltungskostenpauschale von 30 Prozent des Seminarpreises fällig. Bei schriftlicher Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % des Teilnehmerentgeltes an. Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns zurückgezogen, wird grundsätzlich das volle Entgelt fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes / der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist nach Prüfung und Bestätigung durch die Forensische Praxis Marburg möglich. Dem Seminarteilnehmer bleibt vorbehalten den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.

Kündigung
Bei fristgerechter Kündigung mit mehr als 14 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Verwaltungskostenpauschale von 30 Prozent des Seminarpreises fällig. Bei schriftlicher Kündigung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % des Teilnehmerentgeltes an. Wird eine Anmeldung am Tag des Seminarbeginns gekündigt, wird grundsätzlich das volle Entgelt fällig. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes / der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist nach Prüfung und Bestätigung durch die Forensische Praxis Marburg möglich. Dem Seminarteilnehmer bleibt vorbehalten den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.

Sonderrücktrittsrecht/Kündigung aus wichtigem Grund
Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten / kündigen. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts / Kündigung aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen frei. Als wichtiger Grund gelten Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmer vertreten muss sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Der Rücktritt / Die Kündigung muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber der Forensische Praxis Marburg erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang bei der Forensische Praxis Marburg. Das Recht zum Rücktritt / Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
- wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigung nachzuweisen,
- gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen,
- gegebenenfalls auf Verlangen die Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf den Rücktritts- / Kündigungsgrund zu entbinden. Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach Eingang des schriftlichen Rücktritts / Kündigung beziehungsweise nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.


Der Teilnehmer erhält nach Abschluss einen Nachweis mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme.

Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Die Forensische Praxis Marburg ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von der Forensische Praxis Marburg zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Der Unterricht findet in der Regel in den von der Forensische Praxis Marburg ausgesuchten Schulungsräumen statt. Die jeweiligen Seminarorte werden rechtzeitig vor Seminarbeginn mitgeteilt.

Wechsel der Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

Urheberrechtlicher Schutz
Die Lehrinhalte, sowie alle dem Seminarteilnehmer überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum der Forensische Praxis Marburg dar. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Seminare unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen Seminarausschluss. Es ist untersagt, ohne Genehmigung der Forensische Praxis Marburg die überlassenen Unterlagen zu kopieren bzw. Dritten zugänglich zu machen.

Haftung
Die Haftung der Forensische Praxis Marburg, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Forensischen Praxis Marburg, Liebigstr. 21, 35037 Marburg, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster - Widerrufsformular

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist  . Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. In diesem Fall haben Sie die im Seminar ausgehändigten Seminarskripte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die Forensische praxis Marburg, Liebigstr. 21, 35037 Marburg, zurückzusenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. Seminarbesuch.).

Ausschluss von der Teilnahme
Die Forensische Praxis Marburg ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die Forensische Praxis Marburg einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.

Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken gilt als genehmigt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Forensische Praxis Marburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Forensische Praxis Marburg zuständige Gericht. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

(Stand: IV 2017)

Dr. Wilhelm Prange

2009 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit  tiefenpsychologisch fundierter und verhaltenstherapeutischer Psychotherapieausbildung. 

2011 Beginn der Ausbildung zum Schematherapeuten am IST-Köln, begleitende Supervision u.a. durch Gitta Jacob, David Bernstein und Claudia Knörnschild. 

2012 Oberarzt in der Abteilung für Forensische Psychiatrie I der LVR-Klinik Köln, ab 2013 Aufbau eines berufsgruppenübergreifenden schematherapeutischen  Behandlungskonzepts für Persönlichkeitsstörungen. 

2015 Anerkennung als Trainer und Supervisor für Schematherapie nach den Richtlinien der  Internationalen Schematherapie Gesellschaft (ISST) e.V. 

Arbeitsschwerpunkte: Schematherapie mit Cluster-B und Cluster-C-Persönlichkeitsstörungen, Komorbidität mit Suchterkrankung, Aggressives Verhalten, Sexualstraftäter, Gruppenschematherapie, schematherapeutische Teamsupervision. 

 

 

Dr. Wilhelm Prange

 

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Oberarzt Abteilung Forensische Psychiatrie I

 

LVR-Klinik Köln für Forensische Psychiatrie

Porzer Ringstrasse 25, 51149 Köln

Tel  0221 29196-203

Fax  0221 29196-128

e-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Supervisionsworkshop

 

In Kleingruppen erfolgt die Supervision forensischer Fälle der Teilnehmer.

Diesem Workshop kommt erfahrungsgemäß eine besondere Bedeutung zu, da die Anwendung der schematherapeutischen Techniken gerade mit forensischem Klientel oft unerwartete Unsicherheiten und Schwierigkeiten mit sich bringt. Eine frühe supervisorische Begleitung und Unterstützung reduziert subjektiv empfundene Hürden und erleichtert den Einstiegsprozess.

 

Workshopzeiten: 9.00 bis 16.30 Uhr (bei 4 Teilnehmern, d.h. pro Teilnehmer 2 Unterrichtseinheiten bzw. 1,5 Stunden)

Workshoport: in den Räumlichkeiten der Forensischen Praxis Marburg (Liebigstraße 21, III. Stock)

 

 

Fallkonzeptualisierung und Anwendung im forensischen Setting - mit Fokus auf Cluster-B-Persönlichkeitsstörungen

 

In diesem Vertiefungsworkshop werden die Inhalte der vorangegangenen Veranstaltungen anhand von Fallbeispielen der Teilnehmern wiederholt und sowohl in den "Forensischen Behandlungsplan" als auch in das "Fallkonzept" - wie es ggf. für die Zertifizierung zum Schematherapeuten nötig ist - integriert. Dafür wird es nötig sein, den Schema-Ansatz stärker zu verinnerlichen. Zum Abschluss des Curriculums sollen zudem typische Modi von Therapeuten in den Mittelpunkt der schematherapeutischen Perspektive gerückt werden. Vornehmliches Praxisziel dieses Workshops ist die fallspezifische Anwendung von schematherapeutischen Interventionen über den Zeitverlauf einer Behandlung.

 

Workshopzeiten: am ersten Tag von 11  bis 18.30 Uhr (8 UE), am zweiten Tag von 8.30 - 14.00 Uhr (6 UE)

Workshoport: Frankfurt

Imaginative Techniken und Reparenting

 

Im Umgang mit den Kindmodi (vulnerabel, ärgerlich-wütend, impulsiv-undiszipliniert) soll begrenzte elterliche Fürsorge geübt werden. Desweiteren werden die Stärkung des gesunden Erwachsenenmodus und der Einsatz von Imaginationen und speziell des imaginativen Überschreibens mittels Videos und Demonstration vorgestellt und eingeübt. Vorrangiges Praxisziel dieses WS ist der sichere Umgang der Teilnehmer mit den Kindmodi ihrer Patienten sowie Ansätze zur Stärkung des gesunden Erwachsenen-Modus anwenden zu lernen.

 

 

 

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